Gleichstellung am Fritz-Haber-Institut

Gleichstellungsgrundsätze der Max-Planck-Gesellschaft

Die Max-Planck-Gesellschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verschiedenheit und Vielfalt aller Mitarbeitenden bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen und Diskriminierung zu verhindern. Eine ausgewogene Beschäftigung der Geschlechter und deren Chancengleichheit, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden gefördert. Dafür sind alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, verantwortlich.

Gleichstellung am FHI

Die Gleichstellungsbeauftragten des Fritz-Haber-Instituts unterstützen die Institutsleitung bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Sie sind an personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen beteiligt, die die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz betreffen.

Als Ansprechpartnerinnen und Beraterinnen für alle Mitarbeitenden für Fragen bezüglich Geschlechtergerechtigkeit, Gendersensibilität sowie Vereinbarkeit von Karriere und Familie unterliegen sie in dieser Rolle der Schweigepflicht.

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