Ombudsperson
Dr. Hendrik Bluhm
Gebäude F / Raum 1.09
Dr. Melanie Müller
Building G / Room 0.14
Hendrik Bluhm und Melanie Müller, gewählt im Mai 2023 für drei Jahre
Die Ombudsperson befasst sich mit Fragen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens und:
- ist zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet,
- fördert eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität,
- kann den Dialog mit der Institutsleitung aufnehmen, ist aber nicht verpflichtet, Informationen an sie weiterzugeben,
- kann sich an die Ombudsperson auf Sektionsebene wenden und bei Bedarf der MPG Bericht erstatten,
- ist unabhängig vom und hat eine andere Funktion als der Betriebsrat,
- ist kein Vermittler in zwischenmenschlichen und Führungskonflikten, solange diese nicht wissenschaftlichem Fehlverhalten entsprechen.
„Zur Beratung in Konfliktfällen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis muss in jedem Institut bzw. in jeder Forschungseinrichtung der Max-Planck-Gesellschaft eine neutrale, qualifizierte und persönlich integre Ombudsperson von den wissenschaftlichen Mitarbeitern gewählt werden. Die Ombudsperson hat insbesondere die Aufgabe, bei einem Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, Beteiligten als Ansprechpartner vertraulich und beratend zur Verfügung zu stehen.“