Grundgesetzgeburtstag: Ein Fest der Forschungsfreiheit und demokratischer Teilhabe
Auch das Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft feiert heute den Geburtstag unseres Grundgesetzes, ein Dokument, das seit dem 23. Mai 1949 die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre als Grundpfeiler unserer Gesellschaft verankert.
Artikel 5 Satz 3 des Grundgesetzes ist ein leuchtendes Beispiel für die Werte, die uns leiten und inspirieren. Ebenso erinnert uns Artikel 91b Satz 1b des Grundgesetzes an die Bedeutung der Zusammenarbeit für die Förderung dieser Freiheiten. Dieser Artikel unterstreicht den föderativen Charakter der wissenschaftlichen Förderung in Deutschland. Diese Bestimmung spiegelt die starke Verpflichtung wider, die Forschung und Bildung als gemeinschaftliche Anstrengung zu betrachten, die über regionale Grenzen hinausgeht und das gesamte Land umfasst. Sie betont die Wichtigkeit der Kooperation zwischen Bund und Ländern, um die Wissenschafts- und Forschungslandschaft Deutschlands zu stärken und fördert damit eine dynamische und innovative Forschungskultur, die sowohl nationale als auch internationale Anerkennung findet.
In einer Zeit, in der wir die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Bewältigung globaler Herausforderungen immer deutlicher erkennen, steht das Fritz-Haber-Institut fest zu den Prinzipien der Freiheit und der Verantwortung, die in unserem Grundgesetz verankert sind. Diese Prinzipien sind nicht nur für die wissenschaftliche Gemeinschaft von Bedeutung, sondern für uns alle, als Bürger*innen einer lebendigen Demokratie.
Die Freiheit der Forschung ermöglicht es uns, die Welt zu hinterfragen und zu verstehen, Neues zu entdecken und Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Sie ist ein Geschenk, das mit der Verantwortung einhergeht, es zum Wohle aller zu nutzen. In diesem Sinne ist es unsere gemeinsame Aufgabe, diese Freiheiten zu schützen und zu fördern.
In einer postfaktischen Welt wird die Bedeutung von Erkenntnis und Interpretation immer wichtiger – unsere Verantwortung wächst. Das Zitat von Max Planck, „Dem Anwenden muss das Erkennen vorangehen", erinnert uns daran, dass fundierte wissenschaftliche Forschung die Basis für jede Anwendung sein muss und dass wir als Forschende eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft tragen.
Das Fritz-Haber-Institut möchte diesen besonderen Tag auch nutzen, um auf die Bedeutung der Teilhabe an demokratischen Prozessen hinzuweisen. In einer Zeit, in der die Zukunft Europas und die Rolle, die wir als Bürger*innen in ihr spielen, von großer Bedeutung sind, erinnern wir uns daran, dass unsere Stimme zählt. Die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 ist eine solche Gelegenheit, bei der wir gemeinsam über die Zukunft entscheiden können.
Wir nehmen diesen Grundgesetzgeburtstag als Anlass, um über die Bedeutung unserer demokratischen Rechte und Pflichten nachzudenken. Es ist eine Zeit, in der wir feiern, dass wir in einer Gesellschaft leben, die die Freiheit der Forschung und die Bedeutung jeder einzelnen Stimme hochhält.
Das Fritz-Haber-Institut verpflichtet sich, durch seine Forschung und den Dialog mit der Öffentlichkeit, einen Beitrag zu einer informierten, engagierten und zukunftsorientierten Gesellschaft zu leisten. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen, die Werte unseres Grundgesetzes leben und unsere Zukunft aktiv gestalten.